Wer in Pflegeheim belehrt sein muss
Betroffen sind typischerweise: Küche, Hauswirtschaft, Servicekräfte bei der Essensausgabe. Entscheidend ist immer der Kontakt zu leicht verderblichen Lebensmitteln oder zu Bedarfsgegenständen wie Geschirr, Besteck und Arbeitsflächen.
Die Erstbelehrung muss vor dem ersten Arbeitstag vorliegen. Ohne Nachweis darf der Betrieb niemanden im Lebensmittelbereich einsetzen.
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Erstbelehrung 27 €, Folgebelehrung 20 €. Rund 15 Minuten, Zertifikat innerhalb weniger Minuten per E-Mail.
Erstbelehrung startenWas der Betrieb dokumentieren muss
- Kopie der Erstbelehrung in der Personalakte
- Folgebelehrung alle zwei Jahre – intern oder extern
- Nachweise drei Jahre aufbewahren (§ 43 Abs. 5 IfSG)
- Vorlage bei Kontrollen der Lebensmittelüberwachung
Mehr dazu: Arbeitgeberpflichten nach § 43 IfSG.
So läuft die Belehrung ab
- Kurs buchen und bezahlen – Zugang kommt sofort per E-Mail.
- Schulungsvideo ansehen, rund 15 Minuten, in über 18 Sprachen.
- Kontrollfragen beantworten – Wiederholung jederzeit möglich.
- Personalausweis oder Reisepass hochladen.
- Zertifikat als PDF erhalten, in der Regel innerhalb weniger Minuten.
Kosten
| Weg | Kosten | Wartezeit |
|---|---|---|
| Gesundheitsamt | ca. 20–50 € | terminabhängig, oft 1–4 Wochen |
| Ermächtigter Arzt online | 27 € (Folgebelehrung 20 €) | keine |
Häufige Fragen
Reicht eine Hygieneschulung nach LMHV?
Nein. Die Hygieneschulung nach Lebensmittelhygiene-Verordnung ersetzt die Belehrung nach § 43 IfSG nicht – beide haben unterschiedliche Rechtsgrundlagen.
Wer darf die Folgebelehrung durchführen?
Der Arbeitgeber selbst durch eine sachkundige Person oder ein externer Anbieter. Ein Arzt ist dafür nicht nötig.
Was droht ohne Nachweis?
Bußgelder nach § 73 IfSG und ein Beschäftigungsverbot für die betroffene Person bis zur Vorlage.
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