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Recht

Ohne Gesundheitszeugnis arbeiten: Bußgeld und Folgen

Wer ohne gültige Belehrung mit Lebensmitteln arbeitet, riskiert mehr als eine Ermahnung: Beschäftigungsverbot, Bußgeld bis 25.000 Euro und im Ernstfall strafrechtliche Folgen.

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Was das Gesetz sagt

§ 42 Abs. 1 IfSG verbietet die Beschäftigung ohne die vorgeschriebene Belehrung. § 43 Abs. 1 IfSG regelt, dass die Bescheinigung vor der erstmaligen Tätigkeitsaufnahme vorliegen muss. Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten nach § 73 IfSG.

Der Bußgeldrahmen reicht bis 25.000 Euro. Was tatsächlich verhängt wird, hängt vom Einzelfall ab – von einer Verwarnung bei erstmaligem, geringfügigem Verstoß bis zu vierstelligen Beträgen bei Vorsatz oder Wiederholung.

Wer haftet: Betrieb oder Beschäftigte?

Beide. Der Betrieb verletzt seine Prüf- und Dokumentationspflicht, wenn er ohne Nachweis beschäftigt. Beschäftigte verstoßen gegen das Tätigkeitsverbot, wenn sie ohne Belehrung arbeiten oder Symptome verschweigen.

In der Praxis trifft es meist zuerst den Betrieb, weil die Lebensmittelüberwachung dort kontrolliert. Die Behörde kann die Nachweise für das gesamte Personal verlangen.

Was bei einer Kontrolle passiert

  1. Die Lebensmittelüberwachung erscheint unangekündigt und fordert die Belehrungsnachweise an.
  2. Fehlen Nachweise, wird das protokolliert und eine Frist zur Nachreichung gesetzt.
  3. Betroffene dürfen bis zur Vorlage nicht im Lebensmittelbereich eingesetzt werden.
  4. Je nach Schwere folgt ein Bußgeldverfahren; bei wiederholten Verstößen drohen weitergehende Maßnahmen bis hin zu Auflagen für den Betrieb.

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Wenn tatsächlich jemand krank wird

Kommt es zu einem Infektionsausbruch und stellt sich heraus, dass Personal nicht belehrt war oder trotz Symptomen gearbeitet hat, geht es nicht mehr nur um Ordnungswidrigkeiten. Dann stehen zivilrechtliche Schadensersatzansprüche und der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung im Raum.

Hinzu kommt der Reputationsschaden: Behördliche Beanstandungen werden in vielen Bundesländern veröffentlicht.

Wie du den Zustand sofort behebst

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Überfällige Folgebelehrung: online nachholen, 20 Euro.

Danach Kopien in die Personalakte und eine Fristenliste anlegen, damit sich das nicht wiederholt.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Bußgeld wirklich?

Der Rahmen geht bis 25.000 €. Üblich sind bei erstmaligen Verstößen deutlich niedrigere Beträge oder Verwarnungen – die Behörde entscheidet nach Einzelfall.

Darf ich arbeiten, während die Belehrung noch aussteht?

Nein. Die Bescheinigung muss vor dem ersten Arbeitstag vorliegen.

Bekomme ich als Aushilfe auch ein Bußgeld?

Möglich ist es. In der Praxis wird zuerst der Betrieb belangt.

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