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Grundlagen

Erstbelehrung nach § 43 IfSG

Die Erstbelehrung ist der Einstiegsnachweis für jede Tätigkeit mit Lebensmitteln. Sie muss vor dem ersten Arbeitstag vorliegen und darf nur von einer befugten Stelle kommen.

Belehrung nach § 43 IfSG online – rund 15 Minuten, 27 €
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Was die Erstbelehrung ist

Die Erstbelehrung ist eine mündliche oder audiovisuelle Unterrichtung über Tätigkeitsverbote und Mitwirkungspflichten nach § 42 IfSG, verbunden mit einer schriftlichen Bescheinigung. Sie ist der Nachweis, den Arbeitgeber und Lebensmittelkontrolle sehen wollen.

Nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 IfSG darf sie nur das Gesundheitsamt oder ein von ihm ermächtigter Arzt durchführen. Der Betrieb selbst darf das nicht – das ist der zentrale Unterschied zur Folgebelehrung.

Diese Inhalte werden vermittelt

  • Welche Krankheiten und Erreger ein Tätigkeitsverbot auslösen: Salmonellen, Shigellen, EHEC, Cholera, Typhus, Paratyphus, Hepatitis A und E
  • Welche Symptome sofort zu melden sind: Durchfall, Erbrechen, Fieber mit Durchfall, infizierte Wunden, Hauterkrankungen
  • Wie Erreger übertragen werden – Schmierinfektion, Tröpfchen, kontaminierte Lebensmittel
  • Personalhygiene: Händewaschen, Handschuhe, Arbeitskleidung, Schmuck, Haare
  • Deine Mitwirkungspflicht: unverzügliche Meldung an den Arbeitgeber

Ablauf: Amt oder online

Beim Gesundheitsamt: Termin vereinbaren, hingehen, Ausweis vorlegen, Belehrung in einer Gruppe oder per Video anhören, Gebühr zahlen, Bescheinigung mitnehmen. Zeitaufwand mit Anfahrt und Wartezeit meist ein halber Tag; die Terminvergabe dauert in großen Städten oft Wochen.

Online beim ermächtigten Arzt: Kurs buchen, Schulungsvideo ansehen, Kontrollfragen beantworten, Ausweis oder Reisepass hochladen, Zertifikat als PDF erhalten. Dauer rund 15 Minuten, Zertifikat innerhalb weniger Minuten – rund um die Uhr, auch am Wochenende.

Beide Wege führen zum selben Dokument mit derselben Rechtswirkung. Details im Artikel Gesundheitszeugnis online machen.

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Erstbelehrung 27 €, Folgebelehrung 20 € – rund 15 Minuten, Zertifikat innerhalb weniger Minuten per E-Mail. Ermächtigter Arzt, deutschlandweit gültig.

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Die 3-Monats-Regel

Die Bescheinigung darf beim Arbeitsantritt nicht älter als drei Monate sein. Nimmst du die Tätigkeit später auf, brauchst du eine neue Erstbelehrung.

Hast du innerhalb der drei Monate angefangen, bleibt die Erstbelehrung dauerhaft gültig – dann zählt nur noch die Folgebelehrung alle zwei Jahre.

Praxistipp: Mach die Belehrung erst, wenn der Job konkret ist. Zu früh erledigt bedeutet im Zweifel: nochmal zahlen.

Kosten und was du mitbringen musst

WegKostenDauer bis zum Nachweis
Gesundheitsamtca. 20–50 € je KommuneTermin­abhängig, oft 1–4 Wochen
Ermächtigter Arzt online27 €wenige Minuten nach Abschluss

Mitbringen bzw. bereithalten: Personalausweis oder Reisepass. Führerschein und andere Lichtbildausweise werden nicht akzeptiert. Bei Minderjährigen zusätzlich die Einwilligung der Eltern.

Häufige Fragen

Darf mein Chef die Erstbelehrung selbst machen?

Nein. Die Erstbelehrung ist dem Gesundheitsamt oder einem ermächtigten Arzt vorbehalten. Nur die Folgebelehrung darf der Betrieb übernehmen.

Wie lange dauert die Erstbelehrung?

Online rund 15 Minuten. Beim Amt kommen Anfahrt, Wartezeit und Gruppentermin dazu.

Kann ich die Erstbelehrung schon vor der Zusage machen?

Ja, aber sie darf beim Arbeitsantritt nicht älter als drei Monate sein.

Was passiert, wenn ich Fragen falsch beantworte?

Du kannst sie wiederholen. Durchfallen ist nicht vorgesehen – der Test dient dem Verständnisnachweis.

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