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Brauche ich ein Gesundheitszeugnis?
Vier Fragen zu deiner Tätigkeit. Danach weißt du, ob eine Erstbelehrung, eine Folgebelehrung oder nichts fällig ist.
Belehrung nach § 43 IfSG online – rund 15 Minuten, 27 €
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- über 100.000 Belehrungen
Wie der Check funktioniert
Die Belehrungspflicht nach §43 Infektionsschutzgesetz hängt nicht an deinem Jobtitel, sondern an deiner Tätigkeit. Entscheidend ist, ob du mit den in §42 IfSG genannten Lebensmitteln in Kontakt kommst – oder mit Geschirr und Flächen, die dafür verwendet werden. Deshalb braucht die Spülkraft im Restaurant eine Belehrung, die Kassiererin im Getränkemarkt aber nicht.
Der Check ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Im Zweifel entscheidet das zuständige Gesundheitsamt.