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Brauche ich ein Gesundheitszeugnis?

Vier Fragen zu deiner Tätigkeit. Danach weißt du, ob eine Erstbelehrung, eine Folgebelehrung oder nichts fällig ist.

Belehrung nach § 43 IfSG online – rund 15 Minuten, 27 €
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1. Hast du bei der Arbeit Kontakt zu unverpackten Lebensmitteln?
2. Wurdest du schon einmal nach §43 IfSG belehrt?
3. Wann geht es los?
4. Hat dein Arbeitgeber den Nachweis verlangt?

Wie der Check funktioniert

Die Belehrungspflicht nach §43 Infektionsschutzgesetz hängt nicht an deinem Jobtitel, sondern an deiner Tätigkeit. Entscheidend ist, ob du mit den in §42 IfSG genannten Lebensmitteln in Kontakt kommst – oder mit Geschirr und Flächen, die dafür verwendet werden. Deshalb braucht die Spülkraft im Restaurant eine Belehrung, die Kassiererin im Getränkemarkt aber nicht.

Der Check ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Im Zweifel entscheidet das zuständige Gesundheitsamt.

Ausführlich: Wer braucht ein Gesundheitszeugnis?

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