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Zuständiges Gesundheitsamt finden – oder Termin überspringen

Gib deine Postleitzahl ein. Wir zeigen dir, wo du die amtliche Adresse findest – und wie es ohne Wartezeit geht.

Belehrung nach § 43 IfSG online – rund 15 Minuten, 27 €
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Was das Gesundheitsamt macht – und was nicht

Das Gesundheitsamt deines Wohn- oder Arbeitsorts führt die Erstbelehrung nach §43 IfSG selbst durch oder benennt einen ermächtigten Arzt. Zuständig ist immer die Kommune, nicht das Land: In Städten ist es das städtische Gesundheitsamt, in ländlichen Regionen das des Landkreises.

Die Belehrung ist keine Untersuchung. Es gibt keine Stuhlprobe und keinen Bluttest – das wurde 2001 abgeschafft. Du wirst über Krankheitserreger, Tätigkeitsverbote und Hygienepflichten informiert und bestätigst anschließend, dass du die Inhalte verstanden hast.

Warum viele die Online-Variante wählen

Die Terminvergabe der Ämter ist regional sehr unterschiedlich: In manchen Landkreisen bekommst du binnen Tagen einen Slot, in Großstädten sind Wartezeiten von mehreren Wochen üblich. Wer kurzfristig anfangen soll, kann die Belehrung stattdessen bei einem ermächtigten Arzt online absolvieren – die Bescheinigung ist identisch gültig.

Ohne Termin, ohne Anfahrt

Erstbelehrung online in rund 15 Minuten. Zertifikat innerhalb weniger Minuten per E-Mail.

Jetzt Online-Belehrung buchen · 27 €Ermächtigter Arzt · deutschlandweit gültig

Wir sind kein Gesundheitsamt und handeln nicht im Auftrag einer Behörde. Verbindliche Adressen findest du über die amtliche Behördensuche des Robert Koch-Instituts.

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