Die Preise im Überblick
| Weg | Gebühr | Zusätzlich |
|---|---|---|
| Gesundheitsamt (je nach Kommune) | ca. 20–50 € | Fahrtkosten, Wartezeit, oft ein halber Urlaubstag |
| Erstbelehrung online (ermächtigter Arzt) | 27 € | keine |
| Folgebelehrung online | 20 € | keine |
| Folgebelehrung intern durch den Betrieb | 0 € für dich | Arbeitszeit des Betriebs |
Die Ämter kalkulieren nach kommunaler Gebührensatzung. Deshalb kostet dieselbe Leistung in einer Stadt 25 € und in der Nachbarstadt 45 €.
Die Kosten, die niemand aufschreibt
Der Gebührenvergleich verzerrt, weil beim Amtstermin drei Posten dazukommen:
- Anfahrt: öffentliche Verkehrsmittel oder Parkgebühren, in Flächenlandkreisen schnell 10–20 €
- Wartezeit: Termine werden meist vormittags vergeben, Gruppenbelehrungen dauern 45–90 Minuten
- Verdienstausfall: Wer für den Termin eine Schicht tauscht oder unbezahlt frei nimmt, zahlt doppelt
Rechnet man das mit ein, liegt der Amtstermin real oft bei 50 bis 80 Euro – bei gleichem Ergebnis.
Wer zahlt: du oder der Arbeitgeber?
Erstbelehrung: Sie ist Voraussetzung für die Einstellung, vergleichbar mit einem Führungszeugnis. In der Regel zahlst du sie selbst. Viele Betriebe erstatten die Gebühr nach der Probezeit – frag danach, es ist üblich.
Folgebelehrung: Sie ist gesetzliche Arbeitgeberpflicht nach § 43 Abs. 4 IfSG. Die Kosten trägt der Betrieb.
Jobcenter und Agentur für Arbeit: Wenn die Belehrung nachweislich für eine konkrete Arbeitsaufnahme nötig ist, kommt eine Übernahme über das Vermittlungsbudget (§ 44 SGB III) in Betracht. Vorher beantragen, nicht danach.
Steuer: Die Gebühr ist beruflich veranlasst und lässt sich als Werbungskosten ansetzen. Beleg aufheben.
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Erstbelehrung 27 €, Folgebelehrung 20 € – rund 15 Minuten, Zertifikat innerhalb weniger Minuten per E-Mail. Ermächtigter Arzt, deutschlandweit gültig.
Erstbelehrung starten – 27 €Wo Sparen sinnvoll ist – und wo nicht
Sinnvoll: Erst- und Folgebelehrung nicht doppelt zahlen. Prüfe erst, ob du überhaupt schon belehrt wurdest – dann reichen 20 € statt 27 €.
Nicht sinnvoll: Angebote ohne ermächtigten Arzt. Eine „Hygieneschulung“ nach Lebensmittelhygiene-Verordnung ist etwas anderes als die Belehrung nach § 43 IfSG und wird als Nachweis nicht akzeptiert. Achte darauf, dass explizit § 43 Abs. 1 IfSG und eine Ermächtigung durch ein Gesundheitsamt genannt werden.
Häufige Fragen
Ist das Gesundheitszeugnis kostenlos?
Nein. Sowohl Ämter als auch ermächtigte Ärzte erheben eine Gebühr. Kostenlos ist für Beschäftigte nur die intern durchgeführte Folgebelehrung.
Muss mein Arbeitgeber die Erstbelehrung bezahlen?
Gesetzlich nicht. Viele Betriebe erstatten sie freiwillig – gerade bei Fachkräftemangel.
Kann ich die Kosten von der Steuer absetzen?
Ja, als Werbungskosten, da die Belehrung beruflich veranlasst ist.
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