Die Erstbelehrung läuft nicht ab
Auf der Bescheinigung nach § 43 IfSG steht kein Ablaufdatum, und das Gesetz kennt keins. Wer einmal erstbelehrt wurde und die Tätigkeit rechtzeitig aufgenommen hat, muss die Erstbelehrung nie wiederholen – auch nicht bei einem Jobwechsel oder nach einer Pause.
Trotzdem hört man ständig „mein Gesundheitszeugnis ist abgelaufen“. Gemeint ist fast immer die überfällige Folgebelehrung.
Bedingung 1: die 3-Monats-Regel
Die Bescheinigung darf beim Arbeitsantritt nicht älter als drei Monate sein. Wer sich im Januar belehren lässt und erst im Juni anfängt, braucht eine neue Erstbelehrung.
Ist die Tätigkeit einmal innerhalb der Frist aufgenommen, spielt das Belehrungsdatum keine Rolle mehr. Eine zehn Jahre alte Bescheinigung ist dann weiterhin ein gültiger Nachweis der Erstbelehrung.
Bedingung 2: Folgebelehrung alle 24 Monate
Der Arbeitgeber muss dich alle zwei Jahre erneut belehren (§ 43 Abs. 4 IfSG). Fehlt diese Auffrischung, ist zwar deine Erstbelehrung weiter gültig, der Betrieb steht bei einer Kontrolle aber nicht sauber da.
Die Frist läuft ab der letzten Belehrung. Eine neue Anstellung setzt sie nicht zurück.
| Situation | Was zu tun ist |
|---|---|
| Noch nie belehrt | Erstbelehrung, 27 € |
| Belehrung vor unter 2 Jahren | Nichts – alles gültig |
| Belehrung vor über 2 Jahren | Folgebelehrung, 20 € |
| Belehrung vor über 3 Monaten, aber nie gearbeitet | Neue Erstbelehrung |
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Erstbelehrung starten – 27 €Nach längerer Pause oder Jobwechsel
Elternzeit, Auslandsaufenthalt, Branchenwechsel und Rückkehr: Die Erstbelehrung bleibt gültig, weil du die Tätigkeit damals fristgerecht aufgenommen hast. Der neue Arbeitgeber wird aber in der Regel eine aktuelle Folgebelehrung verlangen, weil er sie dokumentieren muss.
Praktisch heißt das: Nachweis der Erstbelehrung vorlegen, Folgebelehrung frisch machen – zusammen deutlich günstiger und schneller als eine neue Erstbelehrung.
Häufige Fragen
Ist mein Gesundheitszeugnis nach 2 Jahren ungültig?
Nein. Die Erstbelehrung bleibt gültig. Fällig wird lediglich die Folgebelehrung, für die der Arbeitgeber verantwortlich ist.
Ich habe die Belehrung gemacht, aber nie gearbeitet. Gilt sie noch?
Nur wenn du innerhalb von drei Monaten nach der Belehrung die Tätigkeit aufgenommen hast. Sonst brauchst du eine neue Erstbelehrung.
Gilt die Bescheinigung auch im anderen Bundesland?
Ja, sie ist deutschlandweit gültig.
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