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Praxis

Gesundheitszeugnis für Minijob, Schüler und Studenten

Ferienjob im Café, Aushilfe im Biergarten, Werkstudent in der Mensa: Auch für wenige Stunden im Monat gilt die Belehrungspflicht. Was für Minderjährige zusätzlich zu beachten ist.

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Warum auch ein Minijob zählt

§ 43 IfSG unterscheidet nicht nach Vertragsart oder Stundenzahl. Entscheidend ist allein, ob du gewerbsmäßig mit leicht verderblichen Lebensmitteln in Berührung kommst. Ein Zwei-Stunden-Einsatz beim Stadtfest löst die Pflicht genauso aus wie eine Vollzeitstelle.

Betroffen sind also: 538-Euro-Minijobs, kurzfristige Beschäftigung, Ferienjobs, Werkstudentenstellen, Praktika und Aushilfen bei Events.

Unter 18: was zusätzlich gilt

Ein Mindestalter gibt es für die Belehrung nicht. Schüler ab 13 Jahren dürfen mit Zustimmung der Eltern leichte Tätigkeiten übernehmen und brauchen dann ebenfalls die Belehrung.

  • Die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten ist erforderlich.
  • Als Ausweisdokument dient der Personalausweis oder Reisepass – ein Schülerausweis reicht nicht.
  • Das Jugendarbeitsschutzgesetz begrenzt zusätzlich Arbeitszeiten und Tätigkeiten; die Belehrung ersetzt das nicht.

Schülerpraktikum und Berufsorientierung

Auch im unbezahlten Schulpraktikum in Bäckerei, Küche oder Café ist die Belehrung nötig, sobald offene Lebensmittel berührt werden. Manche Betriebe organisieren das für ihre Praktikanten, viele erwarten aber, dass der Nachweis mitgebracht wird.

Kläre das eine Woche vorher – der Online-Weg braucht nur eine Viertelstunde, aber niemand will am Praktikumsmorgen davorstehen.

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Erstbelehrung 27 €, Folgebelehrung 20 € – rund 15 Minuten, Zertifikat innerhalb weniger Minuten per E-Mail. Ermächtigter Arzt, deutschlandweit gültig.

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Wer zahlt bei Ferien- und Nebenjobs?

Die Erstbelehrung zahlst du in der Regel selbst; sie ist Einstellungsvoraussetzung und bleibt dir dauerhaft erhalten – auch für alle künftigen Jobs. Bei 27 Euro einmalig und lebenslanger Gültigkeit ist das eine der günstigsten Qualifikationen überhaupt.

Die Folgebelehrung nach zwei Jahren zahlt der jeweilige Arbeitgeber.

Häufige Fragen

Brauche ich für einen einzigen Tag Aushilfe eine Belehrung?

Ja. Die Dauer der Beschäftigung spielt keine Rolle.

Gibt es ein Mindestalter?

Nein. Bei Minderjährigen ist aber die Einwilligung der Eltern nötig.

Gilt die Belehrung auch für den nächsten Ferienjob?

Ja. Die Erstbelehrung ist personengebunden und bleibt gültig, solange du die Zwei-Jahres-Folgebelehrung im Blick behältst.

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