Zuerst: nachschauen, wer es ausgestellt hat
Die Zweitschrift bekommst du immer dort, wo die Belehrung stattgefunden hat.
- Online belehrt: Schreib dem Anbieter eine E-Mail mit Name, Geburtsdatum und ungefährem Datum der Belehrung. Das PDF wird meist am selben Tag erneut zugeschickt.
- Beim Gesundheitsamt belehrt: Frag dort nach einer Zweitschrift. Viele Ämter stellen sie gegen eine kleine Gebühr aus, sofern der Vorgang noch in der Aufbewahrungsfrist liegt.
- Über den Arbeitgeber: Betriebe müssen die Dokumentation drei Jahre aufbewahren. Ein früherer Arbeitgeber hat oft noch eine Kopie.
Wann eine neue Belehrung sinnvoll ist
Wenn sich nicht mehr rekonstruieren lässt, wer wann belehrt hat, ist eine neue Erstbelehrung meist der schnellste Weg – 27 Euro und eine Viertelstunde gegen wochenlange Recherche.
Steht ohnehin die Folgebelehrung an, erledigst du beides in einem Aufwasch: Nachweis neu, Frist neu.
So passiert es dir nicht nochmal
- PDF in der Cloud speichern und zusätzlich per E-Mail an dich selbst schicken
- Foto der Bescheinigung im Handy ablegen – für die schnelle Vorlage reicht das oft
- Datum der Belehrung im Kalender notieren, mit Erinnerung nach 22 Monaten
Belehrung jetzt online erledigen
Erstbelehrung 27 €, Folgebelehrung 20 € – rund 15 Minuten, Zertifikat innerhalb weniger Minuten per E-Mail. Ermächtigter Arzt, deutschlandweit gültig.
Erstbelehrung starten – 27 €Was du dem Arbeitgeber sagst
Ein verlorener Nachweis ist kein Beschäftigungsverbot, solange die Belehrung tatsächlich stattgefunden hat. Sag frühzeitig Bescheid und kläre, bis wann die Zweitschrift vorliegen soll. Der Betrieb braucht sie für seine Dokumentationspflicht nach § 43 Abs. 5 IfSG.
Häufige Fragen
Muss ich die Erstbelehrung wiederholen, wenn ich sie verloren habe?
Nein, sofern sich die Zweitschrift beschaffen lässt. Nur wenn der Nachweis nicht mehr rekonstruierbar ist, ist eine neue Belehrung nötig.
Was kostet eine Zweitschrift?
Beim Anbieter meist kostenlos, beim Gesundheitsamt je nach Gebührensatzung.
Reicht ein Foto der Bescheinigung?
Für die Vorlage im Alltag meist ja. Für die Personalakte will der Betrieb in der Regel eine vollständige Kopie oder das PDF.
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Wie lange ist das Gesundheitszeugnis gültig?
Die Erstbelehrung läuft nicht ab – aber es gibt zwei Fallstricke: die 3-Monats-Regel und die Folgebelehrung alle 2 Jahre.
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