Was verlangt wird – und was nicht
Die Belehrung steht allen offen, die in Deutschland im Lebensmittelbereich arbeiten wollen. Weder Staatsangehörigkeit noch Aufenthaltstitel sind Voraussetzung für die Bescheinigung selbst. Ob du arbeiten darfst, regelt das Aufenthalts- und Arbeitsrecht – das ist ein getrenntes Thema.
Erforderlich ist ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild, damit die Bescheinigung sicher auf deine Person ausgestellt werden kann.
Akzeptierte Dokumente
- Deutscher Personalausweis
- Reisepass – auch ausländische Pässe
- Nationaler Identitätsausweis aus EU-Staaten
- Aufenthaltstitel im Scheckkartenformat mit Lichtbild
Nicht akzeptiert: Führerschein, Krankenversichertenkarte, Schülerausweis, Studierendenausweis, abgelaufene Dokumente.
Belehrung in deiner Sprache
Der Online-Kurs ist in über 18 Sprachen verfügbar, unter anderem Englisch, Türkisch, Arabisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Spanisch, Italienisch und Bulgarisch. Du kannst das Video in deiner Sprache ansehen und die Fragen darin beantworten.
Beim Gesundheitsamt findet die Belehrung meist auf Deutsch statt; einzelne Ämter bieten fremdsprachige Videos an, verlangen aber häufig eine Begleitperson zum Übersetzen.
Belehrung jetzt online erledigen
Erstbelehrung 27 €, Folgebelehrung 20 € – rund 15 Minuten, Zertifikat innerhalb weniger Minuten per E-Mail. Ermächtigter Arzt, deutschlandweit gültig.
Erstbelehrung starten – 27 €Warum das Zertifikat auf Deutsch ist
Die Bescheinigung ist ein amtliches Dokument für den deutschen Rechtsraum. Sie wird Arbeitgebern und der Lebensmittelüberwachung vorgelegt und daher immer auf Deutsch ausgestellt – unabhängig davon, in welcher Sprache du gelernt hast.
Das ist kein Nachteil: Die Kontrolleure erwarten genau dieses Format.
Häufige Fragen
Brauche ich einen Wohnsitz in Deutschland?
Für die Belehrung selbst nicht. Für die Arbeitsaufnahme gelten die allgemeinen aufenthaltsrechtlichen Regeln.
Wird mein Ausweis gespeichert?
Der Upload dient nur der Identitätsprüfung. Seriöse Anbieter löschen das Dokument danach.
Gilt eine Belehrung aus meinem Heimatland?
Nein. Die Belehrung nach § 43 IfSG ist eine deutsche Vorschrift und muss in Deutschland erfolgen.
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