Brauchst du als Konditor eine Belehrung?
Sahne, Cremes, nicht durchgebackene Füllungen – besonders sensible Produkte. Damit greift § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz: Die Erstbelehrung muss vorliegen, bevor du das erste Mal arbeitest.
Torten mit Frischeiprodukten stehen bei Kontrollen im Fokus.
Jetzt online machen – ohne Termin
Erstbelehrung 27 €, Folgebelehrung 20 €. Rund 15 Minuten, Zertifikat innerhalb weniger Minuten per E-Mail.
Erstbelehrung startenWas die Belehrung vermittelt
Du lernst, welche Krankheiten und Symptome ein Tätigkeitsverbot auslösen, wie Erreger übertragen werden und welche Hygieneregeln im Arbeitsalltag gelten. Dazu kommt deine dauerhafte Pflicht, dich bei Durchfall, Erbrechen, Fieber mit Durchfall oder infizierten Wunden sofort beim Arbeitgeber zu melden.
Details dazu stehen im Artikel Tätigkeitsverbote nach § 42 IfSG.
Ablauf in fünf Schritten
- Kurs buchen und bezahlen – Zugang kommt sofort per E-Mail.
- Schulungsvideo ansehen, rund 15 Minuten, in über 18 Sprachen.
- Kontrollfragen beantworten – Wiederholung jederzeit möglich.
- Personalausweis oder Reisepass hochladen.
- Zertifikat als PDF erhalten, in der Regel innerhalb weniger Minuten.
Kosten und Wartezeit
| Weg | Kosten | Wartezeit |
|---|---|---|
| Gesundheitsamt | ca. 20–50 € | terminabhängig, oft 1–4 Wochen |
| Ermächtigter Arzt online | 27 € (Folgebelehrung 20 €) | keine |
Die Erstbelehrung ist personengebunden und gilt dauerhaft – auch beim nächsten Arbeitgeber. Nur die Folgebelehrung ist alle zwei Jahre fällig.
Häufige Fragen
Brauche ich die Belehrung auch als Aushilfe?
Ja. Die Belehrungspflicht hängt an der Tätigkeit, nicht am Vertrag oder an der Stundenzahl.
Gilt die Belehrung bei einem neuen Arbeitgeber weiter?
Ja. Die Erstbelehrung ist personengebunden. Fällig wird nur die Folgebelehrung alle zwei Jahre.
Wie schnell bekomme ich den Nachweis?
Online in der Regel innerhalb weniger Minuten nach Abschluss des Kurses.
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