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Gesundheitszeugnis in Sachsen

Wie die Belehrung nach § 43 IfSG in Sachsen organisiert ist, welches Amt sie durchführt, was sie kostet – und wie du sie ohne Termin online erledigst.

Belehrung nach § 43 IfSG online – rund 15 Minuten, 27 €
  • Deutschlandweit anerkannt
  • 4,7 Trusted Shops
  • über 100.000 Belehrungen
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ZuständigkeitGesundheitsämter der Kreise und kreisfreien Städte
Gesundheitsämterrund 13
Einwohner4,1 Mio.
Gebühr Erstbelehrungje Satzung, üblich 20–50 €
Untersuchung nötig?nein – seit 2001 reine Belehrung
Online-Alternative27 € Erst-, 20 € Folgebelehrung · rund 15 Minuten

Wie Sachsen die Belehrung nach § 43 IfSG organisiert

Zehn Landkreise und drei kreisfreie Städte – Dresden, Leipzig und Chemnitz – führen die Belehrung nach §43 IfSG durch.

Auch wenn die Organisation Ländersache ist: Inhalt und Rechtsfolgen der Belehrung stehen im Infektionsschutzgesetz und gelten bundesweit gleich. Eine in Sachsen ausgestellte Bescheinigung ist deshalb in jedem anderen Bundesland genauso anerkannt – und umgekehrt. Unterschiede gibt es nur bei Gebühr, Terminvergabe und Format des Termins.

Gesundheitszeugnis nach Stadt in Sachsen

Erstbelehrung nach § 43 IfSG online machen

Die Erstbelehrung läuft online bei einem vom Gesundheitsamt ermächtigten Arzt: rund 15 Minuten, 27 €, Zertifikat innerhalb weniger Minuten per E-Mail. Deutschlandweit gültig, über 100.000 Belehrungen durchgeführt.

Jetzt Erstbelehrung online machen · 27 €

Wer in Sachsen belehrungspflichtig ist

Entscheidend ist die Tätigkeit, nicht der Beruf: Wer gewerbsmäßig mit den in § 42 IfSG genannten Lebensmitteln umgeht – Fleisch, Fisch, Milchprodukte, Eiprodukte, Backwaren mit nicht durchgebackener Füllung, Feinkostsalate, Speiseeis, Säuglingsnahrung, Sprossen – oder das dafür genutzte Geschirr und die Arbeitsflächen reinigt, braucht die Belehrung vor dem ersten Arbeitstag. Das gilt auch für Aushilfen, Praktikanten und Ferienjobber.

Folgebelehrung alle zwei Jahre

Die Erstbelehrung läuft nicht ab, die Auffrischung ist aber nach § 43 Abs. 4 IfSG alle zwei Jahre Pflicht – organisiert und dokumentiert vom Arbeitgeber. Wird sie vergessen, haftet der Betrieb. Beschäftigte können sie selbst online nachholen und den Nachweis vorlegen.

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Häufige Fragen zum Gesundheitszeugnis

Gilt eine Belehrung aus einem anderen Bundesland in Sachsen?

Ja. Die Belehrung nach § 43 IfSG ist Bundesrecht und deutschlandweit gültig. Ein Umzug nach Sachsen oder ein Jobwechsel dorthin macht keine neue Erstbelehrung nötig.

Was kostet das Gesundheitszeugnis in Sachsen?

Es gibt keine landesweit einheitliche Gebühr: Jedes der rund 13 Gesundheitsämter in Sachsen legt sie über eine eigene Satzung fest. Üblich sind 20 bis 50 Euro. Online kostet die Erstbelehrung einheitlich 27 Euro, die Folgebelehrung 20 Euro.

Wer führt die Erstbelehrung in Sachsen durch?

Das zuständige Gesundheitsamt selbst oder ein von ihm ermächtigter Arzt. Die Folgebelehrung alle zwei Jahre darf dagegen der Arbeitgeber übernehmen.

Brauche ich in Sachsen eine ärztliche Untersuchung?

Nein. Seit 2001 gibt es keine Stuhlprobe und keinen Bluttest mehr. Die Belehrung ist eine Informationsveranstaltung mit anschließender Bestätigung.

Kann ich die Belehrung in Sachsen online machen?

Ja. Jeder vom Gesundheitsamt ermächtigte Arzt darf die Erstbelehrung durchführen, auch online. Die Bescheinigung ist in ganz Sachsen und bundesweit gültig.

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Wir sind kein Gesundheitsamt und handeln nicht im Auftrag einer Behörde. Zuständigkeiten und Gebühren in Sachsen können sich ändern. Dieser Text ist keine Rechtsberatung.

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