Gesundheitszeugnis in Rheinland-Pfalz
Wie die Belehrung nach § 43 IfSG in Rheinland-Pfalz organisiert ist, welches Amt sie durchführt, was sie kostet – und wie du sie ohne Termin online erledigst.
- Deutschlandweit anerkannt
- 4,7 Trusted Shops
- über 100.000 Belehrungen
| Zuständigkeit | Gesundheitsämter der Kreise und kreisfreien Städte |
|---|---|
| Gesundheitsämter | rund 24 |
| Einwohner | 4,2 Mio. |
| Gebühr Erstbelehrung | je Satzung, üblich 20–50 € |
| Untersuchung nötig? | nein – seit 2001 reine Belehrung |
| Online-Alternative | 27 € Erst-, 20 € Folgebelehrung · rund 15 Minuten |
Wie Rheinland-Pfalz die Belehrung nach § 43 IfSG organisiert
In Rheinland-Pfalz sind die Gesundheitsämter bei den Kreisverwaltungen und kreisfreien Städten angesiedelt; einige betreuen Stadt und Kreis gemeinsam.
Auch wenn die Organisation Ländersache ist: Inhalt und Rechtsfolgen der Belehrung stehen im Infektionsschutzgesetz und gelten bundesweit gleich. Eine in Rheinland-Pfalz ausgestellte Bescheinigung ist deshalb in jedem anderen Bundesland genauso anerkannt – und umgekehrt. Unterschiede gibt es nur bei Gebühr, Terminvergabe und Format des Termins.
Gesundheitszeugnis nach Stadt in Rheinland-Pfalz
Erstbelehrung nach § 43 IfSG online machen
Die Erstbelehrung läuft online bei einem vom Gesundheitsamt ermächtigten Arzt: rund 15 Minuten, 27 €, Zertifikat innerhalb weniger Minuten per E-Mail. Deutschlandweit gültig, über 100.000 Belehrungen durchgeführt.
Jetzt Erstbelehrung online machen · 27 €Wer in Rheinland-Pfalz belehrungspflichtig ist
Entscheidend ist die Tätigkeit, nicht der Beruf: Wer gewerbsmäßig mit den in § 42 IfSG genannten Lebensmitteln umgeht – Fleisch, Fisch, Milchprodukte, Eiprodukte, Backwaren mit nicht durchgebackener Füllung, Feinkostsalate, Speiseeis, Säuglingsnahrung, Sprossen – oder das dafür genutzte Geschirr und die Arbeitsflächen reinigt, braucht die Belehrung vor dem ersten Arbeitstag. Das gilt auch für Aushilfen, Praktikanten und Ferienjobber.
Folgebelehrung alle zwei Jahre
Die Erstbelehrung läuft nicht ab, die Auffrischung ist aber nach § 43 Abs. 4 IfSG alle zwei Jahre Pflicht – organisiert und dokumentiert vom Arbeitgeber. Wird sie vergessen, haftet der Betrieb. Beschäftigte können sie selbst online nachholen und den Nachweis vorlegen.
Häufige Fragen zum Gesundheitszeugnis
Gilt eine Belehrung aus einem anderen Bundesland in Rheinland-Pfalz?
Ja. Die Belehrung nach § 43 IfSG ist Bundesrecht und deutschlandweit gültig. Ein Umzug nach Rheinland-Pfalz oder ein Jobwechsel dorthin macht keine neue Erstbelehrung nötig.
Was kostet das Gesundheitszeugnis in Rheinland-Pfalz?
Es gibt keine landesweit einheitliche Gebühr: Jedes der rund 24 Gesundheitsämter in Rheinland-Pfalz legt sie über eine eigene Satzung fest. Üblich sind 20 bis 50 Euro. Online kostet die Erstbelehrung einheitlich 27 Euro, die Folgebelehrung 20 Euro.
Wer führt die Erstbelehrung in Rheinland-Pfalz durch?
Das zuständige Gesundheitsamt selbst oder ein von ihm ermächtigter Arzt. Die Folgebelehrung alle zwei Jahre darf dagegen der Arbeitgeber übernehmen.
Brauche ich in Rheinland-Pfalz eine ärztliche Untersuchung?
Nein. Seit 2001 gibt es keine Stuhlprobe und keinen Bluttest mehr. Die Belehrung ist eine Informationsveranstaltung mit anschließender Bestätigung.
Kann ich die Belehrung in Rheinland-Pfalz online machen?
Ja. Jeder vom Gesundheitsamt ermächtigte Arzt darf die Erstbelehrung durchführen, auch online. Die Bescheinigung ist in ganz Rheinland-Pfalz und bundesweit gültig.
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Wir sind kein Gesundheitsamt und handeln nicht im Auftrag einer Behörde. Zuständigkeiten und Gebühren in Rheinland-Pfalz können sich ändern. Dieser Text ist keine Rechtsberatung.