DocuHealth Jetzt online machen
Bundesland

Gesundheitszeugnis in Bremen

Wie die Belehrung nach § 43 IfSG in Bremen organisiert ist, welches Amt sie durchführt, was sie kostet – und wie du sie ohne Termin online erledigst.

Belehrung nach § 43 IfSG online – rund 15 Minuten, 27 €
  • Deutschlandweit anerkannt
  • 4,7 Trusted Shops
  • über 100.000 Belehrungen
Jetzt starten →
ZuständigkeitGesundheitsämter der Kreise und kreisfreien Städte
Gesundheitsämterrund 2
Einwohner0,7 Mio.
Gebühr Erstbelehrungje Satzung, üblich 20–50 €
Untersuchung nötig?nein – seit 2001 reine Belehrung
Online-Alternative27 € Erst-, 20 € Folgebelehrung · rund 15 Minuten

Wie Bremen die Belehrung nach § 43 IfSG organisiert

Das Land Bremen besteht aus zwei Städten mit je einem Gesundheitsamt: Bremen und Bremerhaven.

Auch wenn die Organisation Ländersache ist: Inhalt und Rechtsfolgen der Belehrung stehen im Infektionsschutzgesetz und gelten bundesweit gleich. Eine in Bremen ausgestellte Bescheinigung ist deshalb in jedem anderen Bundesland genauso anerkannt – und umgekehrt. Unterschiede gibt es nur bei Gebühr, Terminvergabe und Format des Termins.

Gesundheitszeugnis nach Stadt in Bremen

Erstbelehrung nach § 43 IfSG online machen

Die Erstbelehrung läuft online bei einem vom Gesundheitsamt ermächtigten Arzt: rund 15 Minuten, 27 €, Zertifikat innerhalb weniger Minuten per E-Mail. Deutschlandweit gültig, über 100.000 Belehrungen durchgeführt.

Jetzt Erstbelehrung online machen · 27 €

Wer in Bremen belehrungspflichtig ist

Entscheidend ist die Tätigkeit, nicht der Beruf: Wer gewerbsmäßig mit den in § 42 IfSG genannten Lebensmitteln umgeht – Fleisch, Fisch, Milchprodukte, Eiprodukte, Backwaren mit nicht durchgebackener Füllung, Feinkostsalate, Speiseeis, Säuglingsnahrung, Sprossen – oder das dafür genutzte Geschirr und die Arbeitsflächen reinigt, braucht die Belehrung vor dem ersten Arbeitstag. Das gilt auch für Aushilfen, Praktikanten und Ferienjobber.

Folgebelehrung alle zwei Jahre

Die Erstbelehrung läuft nicht ab, die Auffrischung ist aber nach § 43 Abs. 4 IfSG alle zwei Jahre Pflicht – organisiert und dokumentiert vom Arbeitgeber. Wird sie vergessen, haftet der Betrieb. Beschäftigte können sie selbst online nachholen und den Nachweis vorlegen.

Folgebelehrung buchen · 20 €

Häufige Fragen zum Gesundheitszeugnis

Gilt eine Belehrung aus einem anderen Bundesland in Bremen?

Ja. Die Belehrung nach § 43 IfSG ist Bundesrecht und deutschlandweit gültig. Ein Umzug nach Bremen oder ein Jobwechsel dorthin macht keine neue Erstbelehrung nötig.

Was kostet das Gesundheitszeugnis in Bremen?

Es gibt keine landesweit einheitliche Gebühr: Jedes der rund 2 Gesundheitsämter in Bremen legt sie über eine eigene Satzung fest. Üblich sind 20 bis 50 Euro. Online kostet die Erstbelehrung einheitlich 27 Euro, die Folgebelehrung 20 Euro.

Wer führt die Erstbelehrung in Bremen durch?

Das zuständige Gesundheitsamt selbst oder ein von ihm ermächtigter Arzt. Die Folgebelehrung alle zwei Jahre darf dagegen der Arbeitgeber übernehmen.

Brauche ich in Bremen eine ärztliche Untersuchung?

Nein. Seit 2001 gibt es keine Stuhlprobe und keinen Bluttest mehr. Die Belehrung ist eine Informationsveranstaltung mit anschließender Bestätigung.

Kann ich die Belehrung in Bremen online machen?

Ja. Jeder vom Gesundheitsamt ermächtigte Arzt darf die Erstbelehrung durchführen, auch online. Die Bescheinigung ist in ganz Bremen und bundesweit gültig.

Weiter zu allen Bundesländern

Übersicht aller 16 Bundesländer · Nach Stadt suchen · Amt über PLZ finden · Brauche ich eins?

Wir sind kein Gesundheitsamt und handeln nicht im Auftrag einer Behörde. Zuständigkeiten und Gebühren in Bremen können sich ändern. Dieser Text ist keine Rechtsberatung.

Erstbelehrung online27 € · rund 15 Minuten
Starten